BaWue-Net .

Domain-Hosting: Nutzungsordnung

.
BaWue-Net
.
Anmeldung
Internet-Zugang
Domain-Hosting
Gebührenordnung
User-Homepages
Presse
.
Technik
.
Einwahlknoten
FAQ
Ansprechpartner
Mailinglisten
Homepages
.
Verein
.
Anmeldung
Satzung
Vorstand
Protokolle
.
News News
Suche Suche
Kontakt Kontakt
Infos | Nutzungsordnung | Anmeldung | Gebühren | Bankeinzug

Nutzungsordnung für das Domain-Hosting

Jeder BaWue-Net-Teilnehmer hat die Möglichkeit, Domains beim BaWue-Net hosten zu lassen. Voraussetzung hierzu ist die Anerkennung der Nutzungsordnung für das Domain-Hosting, die dem BaWue-Net unterschrieben zurückzusenden ist.

  1. Das BaWue-Net bietet seinen Teilnehmern die Registrierung und das Hosting von Domains an. Das Hosting von Domains ist also eine zusätzliche Dienstleistung, die die Teilnahme am BaWue-Net voraussetzt. Welche Top-Level-Domains im einzelnen angeboten werden, kann bei den Domain-Administratoren des BaWue-Net erfragt werden.
     
  2. Mit dem Domainhosting sind folgende zusätzliche Leistungen des BaWue-Net verbunden:
    • Email-Adressen (Forward auf vorhandene E-Mailadresse bzw. POP3/IMAP-Postfach)
    • virtueller Webserver mit PHP/MySQL
    • Shell-Zugang zum Webserver
    • FTP-Zugang zum Webserver
     
  3. Der Inhalt und Umfang der Nutzung des Domain-Hosting durch den Teilnehmer muss den Bedingungen der allgemeinen Nutzungsordnung des BaWue-Net genügen, insbesondere was die nichtkommerzielle und verantwortungsvolle Nutzung der Ressourcen betrifft.
     
  4. Die Preise für die mit dem Domain-Hosting verbundenen Dienstleistungen sind in der Gebührenordnung festgelegt. Sofern dem BaWue-Net keine Einzugsermächtigung vorliegt, sind die Gebühren im voraus zu entrichten.
     
  5. Die Domainlaufzeit beträgt jeweils ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Erstregistrierung (REG) bzw. des Umzugs der Domain zum BaWue-Net (KK).
     
  6. Sofern eine Einzugsermächtigung des Teilnehmers vorliegt, verlängert sich die Domainlaufzeit jeweils automatisch um ein Jahr, wenn der Teilnehmer den Domainnutzungs-Vertrag nicht 2 Monate vor Ablauf der Domainlaufzeit kündigt. Die fälligen Beiträge werden automatisch eingezogen.

    Sofern keine Einzugsermächtigung des Teilnehmers vorliegt und der Teilnehmer nicht mindestens 2 Monate vor Ablauf der Domainlaufzeit die Gebühren für das Folgejahr bezahlt, endet der Domainnutzungs-Vertrag nach Ablauf der Domainlaufzeit automatisch. Entsprechend ist ab diesem Zeitpunkt die Domain auch beim Registrar der jeweiligen Top-Level-Domain (Für DE-Domains z.B. die DENIC eG) wieder freigegeben.
     
  7. Sofern ein Teilnehmer seine Teilnahme beim BaWue-Net kündigt, wird das BaWue-Net den Betrieb jeglicher Dienste für Domains, die der Benutzer registriert und gehostet hat, einstellen. Der Benutzer hat jedoch bis zwei Monate vor Ablauf des jeweiligen Registrierungszeitraumes für die betroffene Domain Zeit, diese zu einem anderen Anbieter umzuziehen.

    Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren, da das BaWue-Net seinerseits die bezahlten Registrierungskosten für die Domain ebenfalls nicht zurückerstattet bekommt.
     
  8. Das Hosten einer nicht über das BaWue-Net registrierten Domain ist nach Absprache mit dem Vorstand möglich.
     
  9. Für den Eintrag in der RIPE-Datenbank teilt der Antragsteller dem BaWue-Net die hierfür erforderlichen Daten mit. Falls er bereits ein RIPE-Handle besitzt, so gibt er dieses dem BaWue-Net an.
     
  10. Der Antragsteller erklärt sein Einverständnis zu den Richtlinien des Registrars (für DE-Domains z.B. die DENIC eG unter http://www.denic.de/).
     
  11. Der Domaininhaber haftet für sämtliche Folgen von Rechtsverstößen, die sich aus dem Betrieb der Domain ergeben können. Insbesondere empfehlen wir dem Teilnehmer, Ähnlichkeiten des Domainnamen zu Markennamen oder Warenzeichen zu überprüfen. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, die Rechtmäßigkeit seiner Domain sicherzustellen.

    Die Registrierung der Domain durch das BaWue-Net und die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern des BaWue-Net ist eine reine Provider-Dienstleistung des BaWue-Net. Insbesondere bedeutet es nicht, dass das BaWue-Net sich mit der Domain und deren Inhalt identifiziert, noch dass das BaWue-Net Haftung für die Rechtmäßigkeit der Domain übernimmt.
     
  12. Das BaWue-Net behält sich vor, Anträge auf Domain-Registrierung bzw. Domain-Hosting abzulehnen, und zwar insbesondere in den folgenden Fällen:


    • Der Teilnehmer nutzt die Ressourcen des BaWue-Net erheblich über dem Durchschnitt oder wurde in der Vergangenheit wegen übermäßiger Nutzung der Ressourcen ermahnt (siehe Allgemeine Nutzungsordnung des BaWue-Net).
    • Die Domain oder ihr geplanter Inhalt sind offensichtlich illegal.
    • Das BaWue-Net erhält Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten im Zusammenhang mit der Domain.

    Sollte einer der oben genannten Gründe erst nach der Registrierung der Domain bzw. nach Beginn des Hostings eintreten oder dem BaWue-Net bekannt werden, so behält sich das BaWue-Net vor, die Domain mit sofortiger Wirkung zu sperren. Der Teilnehmer trägt in einem solchen Fall die anfallenden Kosten, es sei denn, das BaWue-Net handelt grob fahrlässig.

  13. Diese Nutzungsordnung tritt am 1. März 2001 in Kraft.

.
.
.
© webmaster 1999-2024